Umsatzsteuer-Risiken beim Unternehmenskauf

Prüffelder in der Due Diligence – inkl. Praxis-Checkliste (Österreich)

Beim Unternehmenskauf stehen regelmäßig Kaufpreis, Haftung und Ertragsteuern im Vordergrund. In der Transaktionspraxis ist jedoch die Umsatzsteuer häufig ein wesentliches Risikofeld, da Feststellungen typischerweise mehrjährig wirken und neben der Nachzahlung regelmäßig auch Nebenansprüche (z. B. Zinsen) auslösen können.

Eine strukturierte USt-Risikoanalyse ist daher Bestandteil jeder Tax Due Diligence – unabhängig davon, ob die Transaktion als Share Deal oder Asset Deal umgesetzt wird.

1) Share Deal vs. Asset Deal: Warum Umsatzsteuer relevant bleibt

  • Share Deal (Anteilserwerb): Umsatzsteuerliche Risiken verbleiben in der Zielgesellschaft. Mit dem Anteilserwerb wird die Gesellschaft einschließlich ihrer umsatzsteuerlichen Historie übernommen (z. B. Fehlbeurteilungen, offene Prüfungen, Berichtigungsrisiken).
  • Asset Deal (Betrieb/Assets): Maßgeblich ist die konkrete Ausgestaltung der Übertragung. Bei der Veräußerung eines Unternehmens oder eines gesondert geführten Betriebs im Ganzen gelten Spezialregelungen (Stichwort Geschäftsveräußerung) nach § 4 Abs. 7 UStG 1994.

Praxisrelevanz: Bereits Details der Vertragsgestaltung (Umfang der übertragenen Grundlagen, Fortführung, Abgrenzung von Kaufpreisbestandteilen) entscheiden über die umsatzsteuerliche Qualifikation.

2) Häufige Umsatzsteuer-Risikofelder beim Unternehmenskauf

  1. A) Geschäftsveräußerung oder Einzellieferungen (Asset Deal)

Bei Asset Deals ist eine zentrale Frage, ob eine Geschäftsveräußerung (Betrieb im Ganzen) vorliegt oder ob einzelne Lieferungen/Leistungen gegeben sind. Die Einordnung beeinflusst insbesondere Bemessungsgrundlage, Steuerpflicht/Steuerbefreiungen sowie Dokumentationsanforderungen.

Typische Fehlerquellen

  • Nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen werden übertragen (Risiko: Einzellieferungen).
  • Kaufpreisbestandteile werden nicht nachvollziehbar aufgeteilt.
  • Vertragsklauseln sind umsatzsteuerlich unpräzise (z. B. fehlende Mechanik zur USt-Behandlung).
  1. B) Reverse Charge und Auslandsbezug (B2B)

In vielen Unternehmen bestehen laufend Leistungen aus dem Ausland (z. B. IT, Lizenzen, Beratungen) oder Bau-/Montageleistungen. Beim Reverse-Charge-System schuldet grundsätzlich der Leistungsempfänger die Umsatzsteuer. Fehler führen häufig zu Nachforderungen bzw. zu Streitigkeiten über den Vorsteuerabzug.

Red Flags

  • Reverse Charge wird nicht oder nicht durchgängig angewendet.
  • UID-Prüfung bzw. Dokumentation ist nicht ausreichend.
  • Leistungsort/Leistungsart wird bei gemischten Leistungen falsch beurteilt.
  1. C) Vorsteuerabzug: Formvorschriften und gemischte Nutzung

Der Vorsteuerabzug ist formal geprägt (u. a. Rechnungsmerkmale, Leistungsbeschreibung, Leistungsdatum, UID, korrekter Steuersatz). Zusätzlich entstehen Risiken bei gemischter Nutzung (unternehmerisch/privat bzw. steuerpflichtig/steuerfrei), etwa bei PKW, Immobilien oder geschäftsführungsnahen Aufwendungen.

Red Flags

  • Vorsteuerabzug auf Basis nicht ordnungsgemäßer Rechnungen.
  • Unklare Abgrenzung von Repräsentation/Bewirtung.
  • Fehlende oder nicht nachvollziehbare Vorsteueraufteilung über Jahre.
  1. D) Kleinunternehmerregelung und Schwellenwerte (KMU)

Ist das Zielunternehmen als Kleinunternehmer umsatzsteuerbefreit, wird keine Umsatzsteuer in Rechnung gestellt – gleichzeitig besteht grundsätzlich kein Vorsteuerabzug. Änderungen der Rahmenbedingungen/Schwellenwerte sowie Wachstumsplanungen nach Closing können diese Thematik bei KMU-Targets wesentlich beeinflussen.

Praxisfolge: Wird in der Kaufpreis- und Business-Case-Rechnung ein Vorsteuerabzug vorausgesetzt, ist dies mit dem tatsächlichen Status und der geplanten Entwicklung abzugleichen.

  1. E) Offene Prüfungen, UVA-Abweichungen und wiederkehrende Auffälligkeiten

Umsatzsteuer ist ein häufiges Außenprüfungsfeld. Laufende oder angekündigte Prüfungen sowie „unsaubere“ Vorjahre sind ein typisches Closing-Risiko.

Quick Checks

  • Gibt es laufende/angekündigte Prüfungen oder Nachschauen?
  • Gibt es auffällige Schwankungen in den UVAs?
  • Gibt es wiederkehrende Buchungen ohne ausreichende Beleglage (z. B. „divers“, „sonstiges“)?

3) Auswirkungen auf Kaufpreis und Kaufvertrag

Umsatzsteuer-Findings werden in der Transaktionspraxis regelmäßig über folgende Instrumente abgebildet:

  1. Kaufpreismechanik (z. B. Price Adjustment, Escrow), sofern Risiken quantifizierbar sind.
  2. Garantien, z. B. zur ordnungsgemäßen Erklärung und Abfuhr der Umsatzsteuer.
  3. Freistellungen für konkret identifizierte Sachverhalte (Zeitraum/Sachverhalt).

Grundsatz: Je konkreter ein Risiko identifiziert werden kann, desto eher ist eine Freistellung zweckmäßig.

4) Praxis-Checkliste: 15 Prüfpunkte für die Umsatzsteuer-Due-Diligence

  1. Wurden UVAs und Jahreserklärungen fristgerecht und plausibel abgegeben?
  2. Gibt es offene Außenprüfungen, Nachschauen oder Prüfungsfeststellungen?
  3. Reverse Charge: Werden Auslandsrechnungen korrekt behandelt?
  4. UID-Prüfungen und Nachweise dokumentiert (insbesondere bei EU-Sachverhalten)?
  5. Vorsteuer: Rechnungsqualität und Pflichtmerkmale systematisch sichergestellt?
  6. Gemischte Umsätze: Vorsteueraufteilung nachvollziehbar und konsistent?
  7. Steuersatzthemen: korrekte Steuersätze/Steuerbefreiungen?
  8. Anzahlungen/Gutschriften: zeitliche Zuordnung korrekt?
  9. Dauerleistungen/Abos: Leistungszeiträume sauber abgegrenzt?
  10. Innergemeinschaftliche Lieferungen/Exporte: Nachweise vollständig?
  11. Reihengeschäfte/Drop-Shipping: Leistungsort korrekt beurteilt?
  12. Bargeschäfte/Kassa: Dokumentation, Kassenführung, Belegwesen stimmig?
  13. Immobilienbezug: Option, Befreiungen und Berichtigungsrisiken geprüft?
  14. Asset Deal: Liegt eine Geschäftsveräußerung vor (Betrieb im Ganzen) nach § 4 Abs. 7 UStG 1994?
  15. Kleinunternehmerstatus: korrekt angewendet und im Business Case berücksichtigt?

Fazit

Umsatzsteuer-Risiken sind beim Unternehmenskauf häufig nicht auf den ersten Blick erkennbar, können jedoch im Ergebnis wesentlich sein. Eine strukturierte Tax Due Diligence macht diese Risiken frühzeitig greifbar, quantifiziert sie soweit möglich und übersetzt sie in Kaufpreishebel sowie vertragliche Absicherung.

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