UNTERNEHMENSRECHT UND GESELLSCHAFTSRECHT
Wir betreuen und beraten in allen Fragen der Gründung, des Zusammenschlusses, des Erwerbs sowie der Übertragung und Weitergabe von Unternehmen. Dies umfasst die Gründung von Gesellschaften (Personen- und Kapitalgesellschaften) ebenso wie die Begleitung in allen Fragen von Unternehmenstransaktionen (M&A). Durch unsere ständige Kooperation mit einer Steuer- und Unternehmensberatung können wir gesamthafte wirtschaftliche Lösungsansätze anbieten, insbesondere
Unsere Schwerpunkte
- Gesellschafts- und Syndikatsverträge
- Stiftungen
- Anteilskaufverträge (share deal)
- Unternehmenskaufverträge (asset deal)
- Due Diligence Verfahren
- Umgründungen (Spaltung, Verschmelzung, Umwandlung)
- Management-Buy-Out
- Kooperationsverträge
- Joint Venture-Verträge
- Beratung und Vertretung in Gesellschafterversammlungen