SCHADENERSATZ- UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHT
Wir beraten und vertreten sowohl Konsumenten als auch Unternehmer in allen schadenersatzrechtlichen und gewährleistungsrechtlichen Rechtsfragen. Dies reicht von der vorprozessualen Mangel- bzw. Schadensfeststellung, der Prüfung allfälliger Garantien oder Ansprüche aus Garantie, bis zur gerichtlichen Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit der mangelhaften Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen, Vermögensschaden, Verdienstentgang, Schmerzensgeld, immaterielle Schäden, etc. Besonders spezialisiert hat sich unsere Kanzlei auf die Rechtsdurchsetzung innerhalb der Rahmenbedingungen des Wohnungseigentums (WEG).
Unsere Schwerpunkte
- Mangel- und Schadensfeststellung (vorprozessuale Gutachten, Beweissicherung);
- Vertretung bei Mängel oder Schäden an Bauwerken;
- Vertretung von Miteigentümern, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen;
- Produkthaftung;
- Außergerichtliche Beratung und Vertretung
- Prozessführung vor sämtlichen Gerichten;
- Einholung von außergerichtlichen Sachverständigengutachten;