Verkehrswertverfahren

Der Verkehrswert gehört zu den geläufigen Wertstandard-Begriffen in Österreich. Definiert ist der Verkehrswert im Liegenschaftsbewertungsgesetz. Nach § 2 Abs 2 stellt er jenen Preis dar, der für eine Liegenschaft im redlichen Geschäftsverkehr erzielt werden kann.

Einfluss auf den Verkehrswert

Keinen Einfluss auf den Verkehrswert haben besondere Vorlieben oder andere ideelle Wertzumessungen (§ 2 Abs 3). So erhöht sich der Verkehrswert einer Immobilie nicht, wenn beispielsweise ihr Herz an dem Haus hängt. Denn der Verkehrswert ist eine nüchterne Größe.

Um den Verkehrswert zu berechnen, gibt es nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz drei Verfahren:

  • Vergleichswertverfahren
  • Ertragsverfahren
  • Sachwertverfahren

Für alle drei Verfahren ist vorgeschrieben, dass aktuelle Marktbedingungen berücksichtigt werden müssen. Daher sollte die Berechnung des Verkehrswertes immer zeitnah zum Verkauf der Immobilie erfolgen. Nach dem Liegenschaftsbewertungsgesetz muss der Verkehrswert in der Regel von einem Sachverständigen ermittelt werden. Als Sachverständige gelten, vereinfacht gesagt, Personen, deren gewöhnliche Tätigkeit darin besteht, Immobilien zu bewerten.

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