WUSSTEN SIE SCHON…

…die jüngsten Änderungen im Wohnungseigentumsgesetz (WEG) haben die Anforderungen an die Beschlussfassung innerhalb von Wohnungseigentümergemeinschaften deutlich erleichtert. Insbesondere wurde die Mehrheit, die für eine gültige Beschlussfassung erforderlich ist, herabgesetzt. Doch wie genau wirken sich diese Änderungen auf die Praxis aus und was müssen Wohnungseigentümer bei der Einberufung von Versammlungen beachten?

Die neuen Mehrheitserfordernisse

Ab sofort reicht für viele Beschlüsse in einer Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mehrheit von 2/3 der abgegebenen Stimmen, solange diese mindestens 1/3 aller Miteigentumsanteile erreicht. Diese Erleichterung kann in vielen Fällen dazu beitragen, Entscheidungsprozesse zu beschleunigen und die Verwaltung von Eigentümergemeinschaften effizienter zu gestalten. Doch wie so oft im Leben gibt es auch hier einige Fallstricke.

Die Aufklärungspflicht bei der Einladung

Wichtig ist, dass der Initiator einer Beschlussfassung innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft diese neuen Mehrheitserfordernisse bereits in der Einladung zur Beschlussfassung angeben muss. Das heißt, dass in der Einladung zur Versammlung klar und deutlich darauf hingewiesen werden muss, dass die neuen, erleichterten Mehrheitserfordernisse zur Anwendung kommen. Wird diese Aufklärungspflicht verletzt, kann der Beschluss später aufgrund von Formalitäten angefochten werden.

Konsequenzen bei einer fehlerhaften Einladung

Die Nichteinhaltung der Aufklärungspflicht hat weitreichende Konsequenzen: Ein Beschluss, der ohne korrekte Information über die geänderten Mehrheitserfordernisse getroffen wurde, kann bereits wegen Formalmängeln angefochten werden. Das bedeutet, dass ein Beschluss, der für die Gemeinschaft von großer Bedeutung ist, im schlimmsten Fall als nichtig erklärt werden kann, wenn die rechtlichen Anforderungen nicht erfüllt sind.

Fazit

Die Gesetzesänderung, die die Mehrheitserfordernisse bei Beschlussfassungen in Wohnungseigentümergemeinschaften vereinfacht, bietet viele Vorteile. Doch um die neue Regelung wirksam in Anspruch zu nehmen, ist es entscheidend, dass alle formalen Anforderungen – insbesondere die ordnungsgemäße Information in der Einladung zur Beschlussfassung – erfüllt werden. Andernfalls riskieren Eigentümergemeinschaften, dass Beschlüsse anfechtbar sind und ihre Wirkung verlieren.

Stellen Sie daher sicher, dass bei der nächsten Wohnungseigentümerversammlung alle gesetzlichen Vorgaben korrekt umgesetzt werden – nur so können Sie die Vorteile der neuen Mehrheitserfordernisse vollständig nutzen.

 

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