Vereinsrecht & Steuern: Was NPO, NGO und KöR unbedingt beachten sollten

Vereine, Stiftungen, Non-Profit-Organisationen (NPO), Nichtregierungsorganisationen (NGO) und Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) übernehmen in Österreich zentrale Aufgaben für Gesellschaft, Kultur, Sport und Soziales. Gleichzeitig bewegen sie sich in einem rechtlich und steuerlich hochsensiblen Umfeld.

Wer hier Fehler macht – sei es bei der Statutengestaltung, der laufenden Gebarung oder der steuerlichen Beurteilung einzelner Tätigkeiten – riskiert im schlimmsten Fall den Verlust der Gemeinnützigkeit, Steuernachzahlungen und Rückforderungen von Fördermitteln.

Gerade durch das Gemeinnützigkeitsreformgesetz (gültig seit 2024) haben sich zudem neue Chancen (z. B. ausgeweitete Spendenabsetzbarkeit) und neue Regelungen (Freiwilligenpauschale) ergeben, die jeder Verantwortliche kennen sollte.

In diesem Beitrag geben wir einen Überblick, worauf Vereine, NPO/NGO und Körperschaften öffentlichen Rechts aus steuerlicher Sicht besonders achten sollten – und wie eine laufende steuerliche Beratung im Vereinsrecht unterstützen kann.

Verein, NPO, NGO, KöR – was ist was?

Verein nach österreichischem Vereinsgesetz Der „klassische“ Verein ist in Österreich im Vereinsgesetz geregelt. Er ist ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss von Personen zur Verfolgung eines bestimmten ideellen Zwecks. Typische Beispiele sind:

• Sport- und Freizeitvereine
• Kultur- und Musikvereine
• Sozial- und Hilfsorganisationen
• Berufs- und Interessenverbände

Der Verein selbst ist eine eigene Rechtspersönlichkeit – mit Rechten und Pflichten, Organen (z. B. Vorstand, Mitgliederversammlung) und klar geregelten Statuten.

NPO und NGO

Der Begriff NPO („Non-Profit-Organisation“) beschreibt Organisationen, die nicht auf Gewinnerzielung ausgerichtet sind – darunter fallen viele Vereine, aber auch Stiftungen, gemeinnützige GmbHs oder kirchliche Einrichtungen.

NGO („Nichtregierungsorganisation“) ist eher ein politischer/soziologischer Begriff: gemeint sind Organisationen, die unabhängig vom Staat agieren – häufig im Bereich Entwicklungshilfe, Menschenrechte oder Umweltschutz. Steuerlich gelten für NGOs die gleichen Grundsätze wie für andere NPO, sobald sie als Verein, Stiftung, gGmbH etc. organisiert sind.

Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR)

Körperschaften öffentlichen Rechts sind rechtlich anders verankert – z. B.:

• Gemeinden, Kammern, Universitäten
• bestimmte öffentlich-rechtliche Fonds oder Anstalten

Sie verfolgen oft öffentliche Aufgaben, können aber auch wirtschaftliche Tätigkeiten entfalten (z. B. Vermietung, Dienstleistungen, Beteiligungen). Auch hier stellt sich immer wieder die Frage: Welche Bereiche sind steuerpflichtig – und wo greifen Befreiungen oder Sonderregelungen?

Gemeinnützigkeit als steuerlicher „Schlüssel“

Für viele Vereine und NPO ist die steuerliche Gemeinnützigkeit von zentraler Bedeutung: Sie entscheidet darüber, ob Körperschaftsteuer anfällt, wie Umsätze umsatzsteuerlich zu behandeln sind und ob Spenden steuerlich absetzbar sind.

Wichtiges Update zur Spendenabsetzbarkeit: Seit 2024 wurde die Spendenabsetzbarkeit massiv ausgeweitet. Waren früher nur wenige Zwecke (z. B. Mildtätigkeit, Forschung, Umwelt) begünstigt, steht die Spendenbegünstigung nun fast allen gemeinnützigen Zwecken (auch Bildung, Sport, Kunst & Kultur) offen. Hier unterstützen wir Sie gerne bei der nötigen Antragstellung für den Spendenbescheid.

Wichtige Grundsätze:

• Satzungszweck: Der Vereinszweck muss gemeinnützig, mildtätig oder kirchlich sein und in den Statuten klar formuliert werden.
• Tatsächliche Geschäftsführung: Nicht nur auf dem Papier, sondern auch in der Praxis muss der Verein seinen gemeinnützigen Zweck verfolgen.
• Mittelverwendung: Mittel dürfen grundsätzlich nur für den satzungsmäßigen Zweck verwendet werden, nicht zur Bereicherung von Mitgliedern oder Funktionären.

Die Herausforderung in der Praxis: Schon einzelne Aktivitäten – z. B. regelmäßige Veranstaltungen, Sponsoring, Werbeeinnahmen, Verkauf von Speisen/Getränken – können zu steuerpflichtigen wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben führen. Hier ist eine saubere Zuordnung und Dokumentation entscheidend.

Ideeller Bereich, Zweckbetrieb & wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb

Für Vereine, NPO und KöR ist die Trennung der Tätigkeitsbereiche einer der zentralen Erfolgsfaktoren in der steuerlichen Beratung:

1. Ideeller Bereich: z. B. Mitgliederversammlungen, interne Organisation, reine Vereinszweckverfolgung ohne Leistungsaustausch.
2. Vermögensverwaltung: z. B. Zinserträge, Mieten, Verpachtung – soweit keine gewerbliche Tätigkeit vorliegt.
3. Zweckbetrieb: Tätigkeiten, die zwar Einnahmen generieren, aber unmittelbar der Verwirklichung des begünstigten Zwecks dienen und daher privilegiert sein können.
4. Wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb: Tätigkeiten, die im Wettbewerb zu gewerblichen Unternehmen stehen – hier greifen regelmäßig steuerliche Pflichten (Körperschaftsteuer, Umsatzsteuer).

In der Praxis ist oft nicht auf den ersten Blick erkennbar, zu welchem Bereich eine konkrete Tätigkeit gehört. Beispiele:

• Sportveranstaltung mit Eintrittsgeldern und Gastronomie
• Benefizkonzert mit Sponsoring und Ticketverkauf
• Verkauf von Vereinsartikeln (Merchandising)
• Vermietung von Räumlichkeiten an Dritte

Gerade bei Prüfungen wird sehr genau darauf geachtet, ob die Abgrenzung korrekt vorgenommen, dokumentiert und in der Buchhaltung nachvollziehbar umgesetzt wurde.

Typische Stolpersteine in der Vereinsbesteuerung

Aus unserer Erfahrung in der Beratung von Vereinen, NPO, NGO und KöR zeigen sich immer wieder ähnliche Problemfelder:

• Unklare oder veraltete Statuten: Gemeinnützige Zwecke sind oft nicht präzise genug formuliert, um modernen Anforderungen (und der neuen Spendenabsetzbarkeit) zu genügen.
• Fehlende Trennung der Tätigkeitsbereiche: Alle Einnahmen landen „in einem Topf“, ohne Unterscheidung zwischen steuerfreiem Zweckbetrieb und steuerpflichtigem Geschäftsbetrieb.
• Unklare Behandlung von Sponsoring & Werbung: Wann ist eine Zahlung echte Spende, wann Sponsoring, wann Werbung? Welche steuerlichen Folgen haben Logos, Verlinkungen, Gegenleistungen?
• Lohnabgaben & Sozialversicherung:
o Ein häufiges Risiko: Die Abgrenzung zwischen echtem Dienstverhältnis, freiem Dienstvertrag und Werkvertrag.
o Neu: Die korrekte Anwendung der Freiwilligenpauschalen (kleines und großes Pauschale), die seit 2024 die alten Regelungen teilweise ersetzen oder ergänzen.
• Fehlende Dokumentation: Keine oder unvollständige Protokolle, Verträge, Vereinbarungen führen zu mangelnder Nachvollziehbarkeit gegenüber Finanzamt und Fördergebern.

Viele dieser Risiken lassen sich mit einer frühzeitigen steuerlichen Begleitung deutlich reduzieren – oft reicht schon ein Check der bestehenden Struktur und der wichtigsten Verträge.

Besonderheiten bei NPO, NGO und Körperschaften öffentlichen Rechts

NPO und NGO agieren häufig in einem internationalen Umfeld, sind auf Förderungen, Spenden und Sponsoring angewiesen und müssen sich gegenüber Förderstellen, öffentlichen Auftraggebern, internationalen Partnern und privaten Spendern als professionelle Organisationen präsentieren. Das bedeutet: Neben der klassischen Vereinsbesteuerung sind oft Fragen des Doppelbesteuerungsrechts, der grenzüberschreitenden Leistungsbeziehungen und der Spendenabsetzbarkeit zu klären. Eine solide steuerliche und rechtliche Struktur ist hier ein wesentlicher Vertrauensfaktor.

Körperschaften öffentlichen Rechts (KöR) Körperschaften öffentlichen Rechts verfügen häufig über einen Mischbereich aus hoheitlichen Tätigkeiten, öffentlich-rechtlichen Aufgaben und wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben (z. B. Vermietungen, Veranstaltungen, Beteiligungsmanagement). Gerade bei ausgelagerten Einheiten, Beteiligungen oder Kooperationen mit privaten Partnern stellen sich komplexe Fragen der steuerlichen Zuordnung, der Umsatzsteuer, der Verrechnungspreise und der Abgrenzung zwischen hoheitlichem und wirtschaftlichem Bereich.

Auch hier hilft ein strukturiertes steuerliches Konzept, spätere Diskussionen mit Finanzverwaltung und Prüforganen zu vermeiden.

Praxis-Checkliste: Diese Punkte sollten Vereine & NPO regelmäßig prüfen

Damit Vereinsorgane, Geschäftsführer:innen und Verantwortliche einen Überblick behalten, empfehlen wir einen regelmäßigen „Vereins- und NPO-Check“. Typische Fragen:

• Passen unsere Statuten noch zur tatsächlichen Tätigkeit und den aktuellen Gesetzesänderungen?
• Könnten wir von der neuen Spendenabsetzbarkeit profitieren und haben wir den Antrag gestellt?
• Sind Einnahmen und Ausgaben den richtigen Bereichen (ideell, Zweckbetrieb, Vermögensverwaltung, wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb) zugeordnet?
• Wie sind Sponsoring- und Werbeverträge gestaltet? Sind die steuerlichen Folgen klar?
• Sind Lohnabgaben und Sozialversicherung (inkl. PRAE und Freiwilligenpauschale) korrekt abgeführt?
• Gibt es schriftliche Vereinbarungen für wiederkehrende Leistungen, Kooperationen und entgeltliche Tätigkeiten?
• Sind wir auf eine Finanzamtsprüfung oder PLB-Prüfung (ehemals GPLA) vorbereitet – liegen alle relevanten Unterlagen und Protokolle geordnet vor?

Eine solche Überprüfung lässt sich gut mit einer laufenden steuerlichen Beratung verbinden und schafft Sicherheit für Vorstand, Geschäftsführung und Rechnungsprüfer:innen.

Fazit: Vereinsrecht & Steuerrecht gehören zusammen gedacht

Vereinsrecht, Gemeinnützigkeit und steuerliche Begünstigungen sind eng miteinander verknüpft. Für Vereine, NPO, NGO und Körperschaften öffentlichen Rechts ist es daher entscheidend, die rechtliche Struktur und die steuerliche Behandlung nicht getrennt zu betrachten.
Als Steuerberater für Vereinsrecht in Wien und St. Pölten begleiten wir Organisationen von der Gründung über die laufende steuerliche Betreuung bis hin zu Prüfungs- und Rechtsmittelverfahren vor den Behörden. Durch unsere praktische Erfahrung in Vereinsvorständen und die enge Zusammenarbeit mit unseren Rechtsanwält:innen können wir steuerliche und rechtliche Fragestellungen gemeinsam denken.

Wie wir Sie unterstützen können:

• Prüfung und Optimierung von Statuten und tatsächlicher Geschäftsführung
• Beratung zur neuen Spendenabsetzbarkeit (Antragstellung, Voraussetzungen)
• Steuerliche Einordnung von Tätigkeiten und Einnahmen
• Begleitung bei Betriebsprüfungen und PLB-Prüfungen
• Laufende Buchhaltung, Lohnverrechnung und Jahresabschlüsse für Vereine und NPO
• Gestaltung von Sponsoring-, Kooperations- und Dienstleistungsverträgen

Wenn Sie Ihren Verein, Ihre NPO/NGO oder Ihre Körperschaft öffentlichen Rechts steuerlich und rechtlich zukunftssicher aufstellen möchten, unterstützen wir Sie gerne persönlich – an unseren Standorten in Wien und St. Pölten sowie österreichweit.

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