STEUERBERATER FÜR STEUERLICHE BERATUNG IM VEREINSRECHT (NGO, NPO und KöR)
Wir beraten und betreuen Sie gerne von der Gründung und steuerlichen Ausrichtung des Vereins bis zu Prüfungs- und Rechtsmittelverfahren vor den Behörden. Das Zusammenspiel zwischen dem Vereinsgesetz und dem Körperschaftsteuer- und Umsatzsteuerrecht in Verbindung mit der Bundesabgabenordnung sind hier Grundelemente einer ganzheitlich erfolgreichen Beratung. Die Partner unserer Kanzlei sind Vorstände von gemeinnützigen und caritativen Vereinen, was die Beratung mit umfangreicher praktischer Tiefe unterstützt.
Unsere Schwerpunkte
- Rechtsmittelverfahren vor Behörden für Vereine
- Prüfung von Statuten und der Vereinsgebarung
- Beratung bei Gründung von Vereinen
- Laufende Führung der Buchhaltung und Lohnverrechnung für Vereine
- Steuerliche Planung von Rechtsformenwechsel von Vereinen
- Jahresabschluss und Bilanzierung von Vereinen
- Unterstützung bei Wirtschaftsprüfungen von Vereinen
- Erstellung von Gutachten für Vereine
Steuerrecht für Vereine, NGO, NPO und KöR
Das Vereinssteuerrecht in Österreich ist vielschichtig und stellt Vorstände und Verantwortliche häufig vor erhebliche Herausforderungen. Schon bei der Gründung eines Vereins sind Weichen zu stellen, die sich später unmittelbar auf die steuerliche Behandlung, die Gemeinnützigkeit und die Förderfähigkeit auswirken. Wir unterstützen Sie dabei, Satzung und tatsächliche Geschäftsführung so zu gestalten, dass Vereinszweck, Mittelverwendung und steuerliche Rahmenbedingungen optimal aufeinander abgestimmt sind.
Wir beraten und begleiten Sie umfassend bei allen steuerlichen Fragen im Vereinsrecht
Ein besonderer Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Vereinsrecht liegt auf der laufenden steuerlichen Begleitung von gemeinnützigen, mildtätigen, kirchlichen und kulturellen Vereinen sowie Sport- und Freizeitvereinen. Wir prüfen, welche Tätigkeiten in den begünstigten Bereich fallen, wo ein wirtschaftlicher Geschäftsbetrieb vorliegt und wie sich dies auf Körperschaft- und Umsatzsteuer auswirkt. So lassen sich Risiken wie der Verlust der Gemeinnützigkeit, Nachforderungen bei Betriebsprüfungen oder die Aberkennung von Spendenbegünstigungen frühzeitig vermeiden.
In der Praxis ist oft die Trennung verschiedener Tätigkeitsbereiche entscheidend, etwa zwischen ideellem Bereich, Vermögensverwaltung, Zweckbetrieb und wirtschaftlichem Geschäftsbetrieb. Wir unterstützen bei der richtigen Zuordnung von Einnahmen und Ausgaben, der Einrichtung einer aussagekräftigen Kostenrechnung sowie bei der Gestaltung von Mitgliedsbeiträgen, Teilnahmegebühren, Sponsoring- und Werbeleistungen. Dadurch schaffen wir Transparenz für Vereinsorgane, Mitglieder, Fördergeber und Behörden.
Auch im Bereich Lohnabgaben und Sozialversicherung beraten wir Vereine umfassend – von der korrekten Abwicklung von geringfügigen Beschäftigungen, freien Dienstverträgen und Werkverträgen bis hin zu pauschalen Aufwandsentschädigungen und Funktionsgebühren. Gemeinsam mit unserer Lohnverrechnung sorgen wir dafür, dass Melde- und Abfuhrverpflichtungen eingehalten werden und unangenehme Überraschungen bei Prüfungen vermieden werden.
Unsere Kanzlei betreut Vereine, NGO, NPO und KöR in jeder Größe
Von kleinen, ehrenamtlich geführten Organisationen bis hin zu professionell strukturierten Verbänden und Non-Profit-Organisationen mit umfangreichen Budgets. Von unseren Standorten in Wien und St. Pölten aus beraten wir Vereine in ganz Österreich und verbinden steuerliche Expertise mit praktischem Verständnis für die Realität des Vereinslebens.