SCHADENERSATZ- UND GEWÄHRLEISTUNGSRECHT

Wir beraten und vertreten sowohl Konsumenten als auch Unternehmer in allen schadenersatzrechtlichen und gewährleistungsrechtlichen Rechtsfragen. Dies reicht von der vorprozessualen Mangel- bzw. Schadensfeststellung, der Prüfung allfälliger Garantien oder Ansprüche aus Garantie, bis zur gerichtlichen Geltendmachung und Abwehr von Gewährleistungs- und/oder Schadenersatzansprüchen, insbesondere im Zusammenhang mit der mangelhaften Erfüllung von Kauf- und Werkverträgen, Vermögensschaden, Verdienstentgang, Schmerzensgeld, immaterielle Schäden, etc. Besonders spezialisiert hat sich unsere Kanzlei auf die Rechtsdurchsetzung innerhalb der Rahmenbedingungen des Wohnungseigentums (WEG).

Unsere Schwerpunkte

  • Mangel- und Schadensfeststellung (vorprozessuale Gutachten, Beweissicherung);
  • Vertretung bei Mängel oder Schäden an Bauwerken;
  • Vertretung von Miteigentümern, Eigentümergemeinschaften, Hausverwaltungen;
  • Produkthaftung;
  • Außergerichtliche Beratung und Vertretung
  • Prozessführung vor sämtlichen Gerichten;
  • Einholung von außergerichtlichen Sachverständigengutachten;

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