BAUTRÄGERVERTRAGSRECHT (BTVG)

Wir betreuen und beraten Bauträger bei klein- und großvolumigen Projekten, von der Gründung einer Projektgesellschaft über den Ankauf der Liegenschaft samt allen notwendigen Vorkehrungen (insb. Teilungsverfahren, Dienstbarkeiten, Baurechten, Reallasten, etc.) bis zur treuhändigen Abwicklung nach den gesetzlichen Bestimmungen des Bauträgervertragsgesetz (BTVG), sowie der allenfalls anschließenden Begründung von Wohnungseigentum bzw. der Statuierung von sonstigen Regelung des gemeinschaftlichen Eigentums.

Unsere Schwerpunkte

  • Gesellschaftsverträge
  • Vertrag über den Ankauf der Liegenschaft
  • Durchführung allfälliger Teilungsverfahren
  • Unterstützung bei der Projektentwicklung samt rechtlicher Begleitung im Bauverfahren
  • Bauträgerverträge samt Abwicklung nach den Sicherungsmodellen des BTVG
  • Begründung von Wohnungseigentum (WEG)

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