ARBEITSRECHT

Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer in sämtlichen Gebieten des Arbeitsrechts. Dies umfasst die Erstellung und Prüfung sämtlicher arbeitsrechtlicher Verträge, insb. Dienstverträge, Hilfe bei Problemen während des Vertragsverhältnisses sowie die Beratung bei der Beendigung derselben samt der Vertretung vor Gericht. Die arbeitsrechtliche Beratung bei allen Formen der Übertragung und Weitergabe von Unternehmen bzw. Betrieben rundet unser Portfolie ab. Durch unsere ständige Kooperation mit einer Steuerberatung inklusive Lohnverrechnung können wir sowohl Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer allumfassend beraten.

Unsere Schwerpunkte

  • Dienstverträge / Geschäftsführerverträge
  • freie Dienstverträge / Werkverträge
  • Kündigungen / Entlassungen / Beendigungsvereinbarungen
  • Beratung bei Betriebsveräußerungen und Umstrukturierungen
  • Betriebspensionen / Mitarbeitervorsorge
  • Prozesse vor sämtlichen Arbeits- und Sozialgerichten

AKTUELLES

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