Senkung des IESG-Zuschlags mit 1.1.2016
Januar 2016
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Klienten-Info
Der Arbeitgeber hat für bestimmte Arbeitnehmer einen Zuschlag nach dem Insolvenz-Entgeltsicherungsgesetz (IESG) zu leisten. Nachdem dieser mit 1.1.2015 bereits von 0,55% auf 0,45%...
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