+43 (1) 512 92 12 | office@wirtschaftskanzlei.at
August 2021 | Klienten-Info
Grundsätzlich gilt für Strafen und Geldbußen ein steuerliches Abzugsverbot, um den Sinn und Zweck der Strafe aufrechtzuerhalten und den Lenkungseffekt nicht ad absurdum zu...
Weiterlesen >