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Energiekostenzuschuss Update vom 07.11.2022

Wir haben soeben vom AWS die Information erhalten, dass sich die Fristen für die Voranmeldung und Antragstellung wie folgt geändert haben:
Voranmeldung: vom 07.11. bis 28.11.2022
Antragstellung: vom 29.11. bis 15.02.2023
Wie bereits informiert, wir es für Unternehmen, deren Energiemehrkosten im Zeitraum 01.02.2022 bis 30.09.2022 nicht mehr als EUR 6.666.- ausmachen, und somit unter der Mindestgrenze von EUR 2.000 Zuschussbetrag liegen, ein Pauschalförderungsmodell geben.
Es handelt sich bei dem Pauschalförderungsmodell um eine ergänzende Maßnahme und somit ist eine Voranmeldung zum aws Energiekostenzuschuss für die betroffenen Unternehmen nicht erforderlich.
Sobald wir weitere Details erhalten bzw. die Richtlinie veröffentlicht ist, informieren wir Sie wie gewohnt.
Bild: © dusk - Fotolia
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