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Klienten-Info - Aktuell

Die ECKDATEN des ENERGIEKOSTENZUSCHUSSES

November 2022
Kategorien: Klienten-Info

Mit dem Energiekostenzuschuss werden „energieintensive“ Unternehmen mit einer Förderung in der Höhe von 30% der Mehrkosten für Strom, Erdgas und Treibstoffe unterstützt. Je nach Grad der Betroffenheit und Höhe der Mehraufwendungen gibt es ein Stufenmodell mit unterschiedlichen Förderungskategorien.

  • Welche Unternehmen erhalten einen Energiekostenzuschuss?

Den Energiekostenzuschuss erhalten grundsätzlich gewerbliche, industrielle und gemeinnützige Unternehmen aller Größen und aller Branchen (exkl. ausgeschlossener Sektoren).
Laut den Richtlinienentwurf sind auch Vereine mit ihren unternehmerischen Tätigkeiten sowie konzessionierte Unternehmen des öffentlichen Verkehrs eingeschlossen.

  • Wer sind energieintensive Unternehmen?

Energieintensive Unternehmen sind solche, bei denen sich die Energie- und Strombeschaffungskosten auf mindestens 3,0 % des Produktionswertes belaufen, oder die zu entrichtende nationale Energiesteuer mindestens 0,5 % des Mehrwertes beträgt. Unternehmen mit Umsätzen unter EUR 700.000 sind vom Nachweis der 3%-Schwelle befreit.

Der Produktionswert errechnet sich nach derzeitigem Stand wie folgt:

Umsatz

+/- Vorratsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen und zum Wiederverkauf erworbenen Waren und Dienstleistungen

Abzüglich Käufe von Waren und Dienstleistungen zum Wiederverkauf in unveränderten Zustand

  • Das Stufenmodell des Energiekostenzuschusses

Die erste Basisstufe umfasst Strom, Erdgas und Treibstoffe als förderbare Energieträger. Die maximale Zuschusshöhe beträgt in der Stufe 1 EUR 400.000.

Ab der Stufe 2 können nur mehr Strom und Erdgas gefördert werden, sofern eine Verdoppelung der Erdgas- und Strompreise gegeben ist. Die Zuschusshöhe ist mit 2 Mio. EUR begrenzt.

Die dritte Stufe ist ebenfalls auf Strom und Erdgas begrenzt. Zusätzlich muss das antragstellende Unternehmen im jeweiligen Fördermonat einen Verlust erwirtschaften. Die maximale Zuschusshöhe beträgt EUR 25 Mio.

Die vierte und letzte Stufe wird nur für ausgewählte Branchen zugänglich sein.

  • Pauschalförderung für Klein- und Kleinstunternehmen

Für Klein- und Kleinstunternehmen, welche die Zuschussuntergrenze von EUR 2.000 nicht erreichen, wurde von der Bundesregierung eine Pauschalförderung in Aussicht gestellt. Sobald Informationen dazu vorliegen, werden wir Sie darüber informieren.

Die finalen Förderrichtlinien liegen derzeit noch nicht vor. Diese Genehmigung durch die EU-Kommission wird in den nächsten Tagen erwartet.

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Vefügung.