Wertermittlung von Liegenschaften

Als Wertermittlung bezeichnet man den Vorgang und das Ergebnis der Ermittlung von Werten wie dem Marktwert, Entscheidungswert, Verkehrswert oder Zeitwert von einzelnen Vermögensgegenständen oder Sachgesamtheiten durch geeignete Schätzungsverfahren.

Hierbei unterscheidet man

Den objektiven Wert, der von einem neutralen Gutachter mit nachvollziehbarer Methodik, unabhängig von den individuellen Wertvorstellungen der betroffenen Parteien, ermittelt wird.

Den oblektiven Liegenschaftswert, welcher ein typisierter Zukunftserfolgswert ist. Er ergibt sich bei optimaler, gesetzeskonformer Bewirtschaftung der Liegenschaft mit allen realistischen Zukunftserwartungen im Rahmen der vom Gutachter als realistisch beurteilten Marktchancen und Marktrisiken, finanziellen Möglichkeiten, sowie Einflussfaktoren.

Den subjektiven Wert, welcher die Einschätzung des Liegenschaftswerts unter Berücksichtigung der individuellen persönlichen Verhältnisse und Ziele des potentiellen Inventars oder Verkäufers beinhaltet. Dieser wird vom Gutachter in der Regel in der Funktion des Beraters erstellt.

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