Sachwertverfahren
Beim Sachwertverfahren wird der Sachwert der Liegenschaft ermittelt. Dabei werden Bodenwert, Bauwert und die Werte sonstiger Bestandteile, wie gegebenenfalls Zubehör der Liegenschaft zusammengezählt.
Dieses Verfahren dient in erster Linie zur Ermittlung des Wertes bebauter Liegenschaften, wenn deren Eigennutzung im Vordergrund steht und die Beschaffungskosten für die Liegenschaft einschließlich der darauf befindlichen baulichen Anlagen für in Betracht kommende Kaufinteressenten von vorrangiger Bedeutung sind.
Der Bodenwert ermittelt sich in der Regel als Vergleichswert, durch Heranziehung von Kaufpreisen vergleichbarer unbebauter Liegenschaften. Allenfalls erforderliche Zu- und Abschläge sind zu berücksichtigen.
Der Bauwert ermittelt sich aus der Summe der Werte der baulichen Anlagen. Bei seiner Ermittlung ist in der Regel vom Herstellungswert auszugehen und von diesem die technische und wirtschaftliche Wertminderung abzuziehen. Lage der Liegenschaft, baurechtliche oder andere öffentlichrechtliche Beschränkungen, sowie erhebliche Abweichungen von den Baukosten, sind gesondert zu berücksichtigen.